Hund in Behandlung

Wie alle Tierärzte sind wir dazu verpflichtet, nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. 

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihre Rechnungen Bar oder mit EC-Karte zu begleichen.
Wir bitten sie unmittelbar nach einer Behandlung / Operation bei Abholung Ihres Tieres die Rechnung zu bezahlen.

Notfallbehandlungen außerhalb der Sprechzeiten: Bitte beachten Sie, dass die GOT erhöhte Gebührensätze vorsieht. Zusätzlich wird gemäß GOT eine Notdienstpauschale von 50,00€ erhoben.

Notfallbehandlungen während der Sprechzeiten: Wenn Sie ihr Tier als Notfall während unserer Sprechzeiten vorstellen und demnach ohne einen Termin erscheinen, müssen wir laut GOT Nr. 39 eine Eilige Leistung in Höhe von 65,00€ berechnen. Notfälle sind unausweichlich, bedeuten aber längere Wartezeiten des laufenden Praxisbetriebes, sowie längere Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter. Wir bitten hierbei um ihr Verständnis.